Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat letzte Woche entschieden: Die Pflicht zur Angabe von E-Mail-Adresse oder Handynummer beim Kauf eines Bahntickets ist rechtswidrig! Nachdem wir uns bereits im Frühjahr 2024 klar gegen dieses Vorgehen positioniert haben und dafür plädierten, vor allem ältere Menschen nicht durch digitale Hürden vom Bahnfahren auszuschließen, begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich!
„Digitalisierung ist grundsätzlich wünschenswert“, so unser Vorsitzender Prof. Dr. Eckart Hammer, „doch dabei muss immer darauf geachtet werden, dass analoge Zugänge erhalten bleiben und niemand ausgegrenzt wird. Denn Mobilität muss für alle Generationen barrierefrei und ohne unnötige Datenerhebung möglich sein!“
Wir freuen uns sehr über dieses wichtige Signal für mehr Datenschutz, Wahlfreiheit und Teilhabe im öffentlichen Verkehr – nicht nur für Senior*innen, sondern für alle Bürger*innen.